Die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE ist die Grundausbildung, die jede/r Fahrlehrer*in zuerst erwerben muss und berechtigt zur theoretischen und praktischen Ausbildung in den Fahrerlaubnisklassen B und BE. Die weiteren Fahrlehrerlaubnisse bauen auf diese Grundausbildung auf.
Wir können sofort nach erfolgreicher Ausbildung feste Dauerarbeitsplätze anbieten.
Voraussetzung: |
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Ablauf: |
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*Fehlenden Voraussetzung Klasse BE kann bei uns erworben werden. |
Mehr Infos |
Gullivers Cicerostr. 16 a 10709 Berlin E-Mail: Direktmail |
Maßnahmennummer: |
955-277-2021 |
Diese Ausbildung ist eine zertifizierte und anerkannte Bildungsmaßnahme und wird bei entsprechenden Voraussetzungen durch die zuständige Arbeitsagentur, das Jobcenter über einen "Bildungsgutschein" oder dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr finanziert! | |
Wir beraten Sie gerne! |
Das Fahrlehrergesetz schreibt für Fahrlehreranwärter*innen zwei Reflexionsphasen, während des Praktikums in der Ausbildungsfahrschule vor.
Die erste Phase dauert 2 Tage und findet zum Ende des zweiten Monats des Praktikums statt.
Die abschließenden Reflexionstage sollten zum Ende 4. Praktikumsmonat stattfinden.
Diese 2. Phase umfasst 40 Unterrichtseinheiten und dauert 5 Tage.
Reflexionstage bei uns können auch von Fahrlehreranwärter*innen besucht werden, die nicht bei uns ausgebildet wurden.
Weitere Infos und Anmeldung hier