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Einweisungsseminar zum Ausbildungsfahrlehrer

5-tägige Einweisungsseminar § 16FahrlG

Voraussetzung ist, dass man als Fahrlehrer hauptberuflich innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahren Fahrschüler der Klasse B in Theorie und Praxis ausgebildet hat.

Die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar befähigt zur Ausbildung  angehender Fahrlehrer/Fahrlehreranwärter

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Anmeldung per E-Mail: Direktmail

 

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