Fristen beachten

Achtung Busfahrer!

Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis D muss eine Qualifizierung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG.) nachgewiesen werden, um auch zukünftig gewerblich Personen zu befördern.
Diese wird dann in den Führerschein eingetragen.

Diese Qualifizierung kann man als "Alt"-Inhaber der Fahrerlaubnis D, durch die gesetzlich geregelte Weiterbildung vom 35 Stunden erlangen!

Achtung LKW-Fahrer!

Um als LKW-Fahrer weiterhin gewerblich Güter zu transportieren, muss ebenfalls eine Qualifizierung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG.) nachgewiesen werden.

Hier gelten für "Alt"-Inhaber der Fahrerlaubnis C, noch Übergangsfristen, bis wann diese Qualifizierung durch Weiterbildung erfolgen muss und eingetragen wird.

Es empfiehlt sich aber schon jetzt mit der insgesamt 35-stündigen Weiterbildung zu beginnen, da bei der Verlängerungen der Fahrerlaubnis Diese obligatorisch ist.