Ausbildung zum Fahrlehrer

Fahrlehrer....

ein Beruf für offene und tolerante Menschen, die Spaß daran haben, Ihr Wissen und Können weiterzuvermitteln.

Um diesen Beruf ausüben zu können, wird ein Interesse am Straßenverkehr und an den damit verbundenen Problematiken ebenso vorausgesetzt wie die Fähigkeit, auch in schwierigen Situationen ruhig und besonnen zu reagieren. Wenn Sie sich in dieser Kurzbeschreibung wiedererkennen, sind Sie die oder der Richtige, um sich in diesem Beruf verwirklichen zu können

 

Fahrlehrerlaubnis Klasse B/BE (PKW)

Basisvoraussetzung, um später auch andere Fahrerlaubnisklassen ausbilden zu können, ist die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE.
In den meisten Fahrschulen will der größte Teil der Fahrschüler/innen nur die Fahrerlaubnis B erwerben, da für viele junge Menschen der Erwerb der PKW-Fahrerlaubnis nach wie vor „Pflicht“ ist. Außerdem wird von vielen Arbeitgebern der Besitz einer PKW-Fahrerlaubnis vorausgesetzt, so dass man den Beruf Fahrlehrer durchaus als krisenfest bezeichnen kann. Die Tätigkeit als Fahrlehrer lässt sich auch gut in Teilzeit oder nebenberuflich ausüben.
Voraussetzungen für die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE sind:
– ein Mindestalter von 22 Jahren, geistige, körperliche und fachliche Eignung sowie persönliche Zuverlässigkeit
– eine abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertige Vorbildung (Fachabitur, Abitur)
– der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse BE (PKW) mit Nachweis einer Fahrpraxis von mind. 3 Jahren innerhalb der letzten 5 Jahre
– der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A (Motorrad)
– der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse CE (LKW m. Anhänger)

 

Erweiterung für Klasse A (Motorrad):

In vielen Fahrschulen wird vom Fahrlehrer neben der Lehrerlaubnis der Klasse BE auch die der Klasse A vorausgesetzt, da häufig beide Klassen geschult werden.
Bedingung für die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse A sind die oben genannten Voraussetzungen sowie:
– der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A (unbeschränkt)
– Fahrpraxis von mind. 2 Jahren auf einem Kfz der Klasse A (ohne Leistungsbeschränkung) in den letzten 5 Jahren

 

Erweiterung für Klasse CE (LKW):

Zukünftige LKW-Fahrer ausbilden!
Bedingung für die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse CE sind die oben genannten Voraussetzungen sowie:
– der Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
– der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse CE
– Fahrpraxis von mind. 2 Jahren auf einem Kfz der Klasse CE in den letzten 5 Jahren (ca. 10.000 km) oder eine mindestens 6-monatige hauptberufliche Tätigkeit auf einem Kfz der Klasse CE oder Zusatzausbildung in einer Fahrschule der Klasse CE im Umfang von 60 Fahrstunden á 45 Minuten, welche ebenfalls von uns angeboten wird.

 

Erweiterung für die Klasse DE (Bus):

Zukünftige Busfahrer ausbilden!
Bedingung für die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse DE sind die oben genannten Voraussetzungen sowie:
– der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse DE
– Fahrpraxis von mind. 2 Jahren auf einem Kfz der Klasse D in den letzten 5 Jahren (ca. 10.000 km) oder eine mindestens 6-monatige hauptberufliche Tätigkeit auf einem Kfz der Klasse D oder Zusatzausbildung in einer Fahrschule der Klasse DE im Umfang von 60 Fahrstunden á 45 Minuten, welche ebenfalls von uns angeboten wird.

 

 

Alle Ausbildungen erfolgen durch die
Gullivers Fahrlehrerausbildungsstätte UG
Cicerostr.38
10709 Berlin

 

Infos, Termine und Details bitte erfragen!  Telefon 030-89 06 64 71