Beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG
Bisher genügte der Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnis um den Beruf als LKW- oder Busfahrer ausüben zu können. Heute müssen alle Kraftfahrer, die gewerblich ein Fahrzeug über 3,5 t oder mit mehr als 8 Fahrgästen lenken zusätzlich eine entsprechende Qualifikation nachweisen.
Man erlangt den Nachweis durch die Teilnahme an dem Lehrgang zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation mit anschließender IHK-Prüfung.
Alle LKW-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.08 erworben haben müssen eine Weiterbildung von 5 * 7 h absolvieren. Infos hier
Alle Bus-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.09 erworben haben müssen eine Weiterbildung von 5* 7 h absolvieren. Infos hier
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